Häusliche Krankenpflege §37 SGB V

Die häusliche Krankenpflege oder auch Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst hauptsächlich medizinische Leistungen sowie Hilfen zur Unterstützung von körperlichen und geistigen Grundbedürfnissen. Diese werden explizit durch den behandelnden Arzt verordnet. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Fachpflegekräften beim Patienten zu Hause durchgeführt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Da die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen rückläufig ist, kann dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zu Hause zuteil werden.

Diese kann sein:

  • Kontrolle von Blutdruck und Blutzucker
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Injektionen wie Insulin- und Heparingabe
  • Infusionstherapie
  • Medikamentengabe
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Katheterpflege und Wechseln von Kathetern
  • Verabreichung von Sondenkost
  • Stoma Versorgung
  • Port Versorgung
  • usw.

Wir kontrollieren regelmäßig, ob ausreichend Medikamente, Verbandmaterial, etc. bei Ihnen vorhanden ist. Je nach Vereinbarung bestellen wir Ihren Bedarf direkt bei Ihrem Hausarzt und organisieren die Abholung aus der Apotheke oder informieren Ihre Angehörigen.